In unserer Heilpädagogischen Tagesstätte betreuen und fördern wir neun Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Beginn des individuellen Schuleintrittes.
Wir nehmen Kinder auf, die Auffälligkeiten in ihrem Verhalten zeigen und auf Grund ihrer Entwicklung und Lebenssituation einen gesonderten Förderbedarf haben, der eine adäquate Betreuung in einem Regelkindergarten oder einer integrativen Einrichtung verhindert. Förderrechtliche Voraussetzung ist das Vorliegen einer kinderärztlich attestierten Beeinträchtigung der seelischen Entwicklung und der sich daraus ableitende Anspruch auf Gewährung von Eingliederungshilfe.
Fachdienst
Neben der pädagogischen Begleitung und Förderung in der Gruppe liegen die Schwerpunkte auf wöchentlicher spieltherapeutischer Einzelförderung und der intensiven Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten durch den psychologischen Fachdienst.
- Gestaltung eines sozialen Raumes, in dem die Kinder mit ihren emotionalen Bedürfnissen wahrgenommen und in ihrer emotionalen Entwicklung unterstützt werden
- Förderung sozialer und lebenspraktischer Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung
- Integration in die soziale Umwelt
- Förderung der kognitiven Kompetenzen in Vorbereitung auf die schulische Laufbahn
- Unterstützung der Sorgeberechtigten
- Sozialverhalten und Gruppenfähigkeit
- Emotionale Entwicklung
- Stärkung des Selbstvertrauens
- Sprachliche Kompetenzen
- Motorik und Körperwahrnehmung
- Kindliches Spiel
- Selbständigkeit
- Lebenspraxis
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Konzeption
Schutzkonzept
Die gezielte schulvorbereitende Förderung besteht für uns vor allem in der Förderung der individuellen Persönlichkeit.
In einem angebots- und situationsorientierten Ansatz stellen wir nicht nur die kognitive, sondern vor allem auch die soziale Entwicklung und die Etablierung von sozial relevanten Schlüsselqualifikationen in den Vordergrund.
Hauptziel der einmal wöchentlich stattfindenden Lerngruppenarbeit im letzten Jahr vor dem Schuleintritt ist es, den Kindern schulische Grundkompetenzen zu vermitteln, die Vorfreude auf die Schule zu wecken und Ängste abzubauen.
Ein intensiver Austausch mit den Sorgeberechtigten ist ein wichtiger Bestandteil unserer Konzeption. Die Bereitschaft der Sorgeberechtigten zu regelmäßiger und vertrauensvoller Kooperation ist ein entscheidendes Aufnahmekriterium.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe (§ 32 und § 35a)
- Sozialgesetzbuch SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Sozialgesetzbuch SGB XII, Sozialhilfe (insbesondere §§ 53 ff, §§ 75 ff)
- Eingliederungshilfe – Verordnung nach § 60 SGB XII
- Bayerischer Rahmenvertrag zu § 79 Abs. 1 SGB XII
Die Tagesstätte hat an 207 Tagen pro Jahr von 7:30 – 14:30 Uhr geöffnet.
Zu Beginn des HPT-Jahres erhalten die Sorgeberechtigten schriftlich eine Übersicht über die Schließzeiten, die weitgehend innerhalb der bayerischen Schulferien liegen.
Leitung Heilpädagogische Tagesstätte
Roswitha Beissinger
Tel.: 0861 708795-23
E-Mail: